Ab dem 01.01.2009 ist für den Verkauf oder Vermietung eines Objektes (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) die Vorlage eines Energieausweises vorgeschrieben.
Der Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz des Objektes in kW pro Jahr und m².
Er soll ein Werkzeug zur Klassifizeirung und Vergleichbarkeit von Immobilien darstellen.
Der Energieausweis ist weiters für die Erlangung einer Baugenehmigung und/oder einer Wohnbauförderung erforderlich.
Energieausweis
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