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Ab dem 01.01.2009 ist für den Verkauf oder Vermietung eines Objektes (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) die Vorlage eines Energieausweises vorgeschrieben.

Der Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz des Objektes in kW pro Jahr und m².

Er soll ein Werkzeug zur Klassifizeirung und Vergleichbarkeit von Immobilien darstellen.

Der Energieausweis ist weiters für die Erlangung einer Baugenehmigung und/oder einer Wohnbauförderung erforderlich.

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